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Sonderseiten im Rahmen der WEA-Windpark-Diskussion Zeller Blauen - Neuenweg  
 
 
Alternative Fakten & fake news: Werden Wahrheit und Ethik in der Wissenschaft beliebig?
 
Kollateralschäden der Energiewende im Denkmalschutz.
 
Exemplarisch aufgezeigt am Beispiel aktueller Veröffentlichungen in: "Im Krieg ist weder Glück noch Stern" (2021).
 
 
Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht haben und ihnen dazu im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, berichtigen sie diese. Bilden die Unstimmigkeiten oder Fehler Anlass für die Zurücknahme einer Publikation, wirken die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei dem entsprechenden Verlag oder dem Infrastrukturanbieter etc. schnellstmöglich darauf hin, dass die Korrektur beziehungsweise die Zurücknahme erfolgt und entsprechend kenntlich gemacht wird. Gleiches gilt, sofern die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler von Dritten auf solche Unstimmigkeiten oder Fehler hingewiesen werden.“ Quelle: "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Kodex", Deutsche Forschungsgemeinschaft Bonn, 2019.
 
„Unredlichkeit hingegen gefährdet die Wissenschaft. Sie zerstört das Vertrauen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander sowie das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft, ohne das wissenschaftliche Arbeit ebenfalls nicht denkbar ist.“ Quelle: „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Denkschrift,“  Memorandum, Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn,1998/2013.
 
Prüffall 4: Wolfsacker und Tannenkopf bei Elbenschwand/Fröhnd (Landkreis Lörrach).
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

In Blickrichtung Osten: leicht erkennbar drei Terrassenstufen - links oben der Waldweg, also gut angeschlossen und erkennbar. 
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

Vom archäologisch versierten, fachlich geschulten Auge einfach übersehen.
 
Im Juni 2018 wurden die archäologisch bedeutsamen Hangterrassen auf dem Tannenkopf entdeckt. Im Juli fand  dann meine nächste große Begehung der Holderschanze statt. Und ebenfalls im Juli 2018 wurde die zweite Redan-Anlage (Sperrriegel mit ausspringendem Winkel als Flankenschutz) als archäologisch und urkundlich belegbare Gesamtheit mit der von Dr. Andreas Haasis-Berner bereits gefundene erste Redan-Anlage auf dem Wolfsacker wiederentdeckt (war auf historischen Karten bereits vermerkt).
 
Barg der geplante WEA-Standort 1 auf der Holderschanze schon eigentlich schon genügend Konfliktpotential, war die Entdeckung der Hangterrassen direkt auf dem Standort WEA 7 EWS-planerisch ein Desaster. Das LAD (Dr. Haasis-Berner) reagierte bei WEA 1 noch mit der nicht haltbaren Behauptung, dass WEA 1 nicht auf dem Schanzenareal“ der Holderschanze liege und dem amtlichen Freibrief, dass die Schanze selbst „kein K.O.-Kriterium für die WEA“ wäre, was dann das Landratsamt wie auch das Wirtschaftsministerium so in öffentlichen Statements wiederholten.
 
Dabei liegt die im April 2018 veröffentlichte Verschiebefläche sehr wohl auch auf dem Areal der Holderschanze. Dann die LAD-Verlautbarung, dass die Holderschanze ja keine flächige“ Schanze sei... wer sie Vorort besucht, erkennt sehr schnell, dass man auch hinter der Linie, also auf dem östlichen Schanzenareal, vielfach dazugehörende archäologische Spuren findet, wenn man denn will und sie nicht wieder einmal, nur die Linie „favorisierend, übersieht. Selbst Tobias Tusch von der EWS schreibt im Juni 2018 nach einer gemeinsamen Begehung mit mir in einer Mail an die Bürgermeister von Fröhnd, Böllen, Zell und GVV Kleines Wiesental: “Die Schanze besteht aus einer Vielzahl von sichtbaren Gräben und Wällen und einem auch im Vergleich zu den Schanzen auf dem Hau großen Schanzenkörper.“
 

Die Reaktion auf meine Fundmeldung beim LAD (Dr. Haasis-Berner) auf die weithin sichtbaren und somit gut erkennbaren Hangterrassen (300 x 100 Meter Fläche) im Juni 2018 war dann doch heftiger: „Für uns sind die Hinweise nicht schlüssig genug, um hier eine anthropogene Herkunft zweifelsfrei nachweisen zu können. Die theoretische Möglichkeit, hier ein weit sichtbares Signalfeuer errichten zu können reicht nicht aus, ein solches auch zu belegen(20.06.2018). Hier die vom LAD-Tisch gefegten  Sachargumente für das Tannenkopf-Plateau als Standort einer Signal- und Alarmfeuer-Station (Elbenschwand, Fröhnd, Bürchau, Landkreis Lörrach, BW): Spezielle zeitgenössische regionale Quellen (HStAS, LEO-BW, etc.) für Lärm- und Signal-feuer, vergleichende Standort-Studien über historische Lärmfeuer in der benachbarten Schweiz und in Österreich, mehrfache zeitgenössische Hinweise auf regionale Lärm- und Signalfeuer, generelle topographische Zuweisung über die maßstäbliche (Stunden) der historischen Militärkarte 1701, punktuelle Standortbestimmung über Wegstunden-Maßstab, topographischer Abgleich zwischen Wegstunden-Maßstab & metrischem System, topographisch ideal exponierte Sporn– bzw. Horstlage für eine Hochwacht, Hoch-wald freies Areal teilweise landwirtschaftliche Nutzung, freie Sichtverbindung (ca. 6.000 Meter) nach Norden zur Nachbarstation Böllen, freie Sichtverbindung (ca. 3.000 Meter) nach Süden zur Nachbarstation Hochblauen, topographisch im Umkreis keine alternativen Standorte mit freier Sichtverbindung, freie Sicht auf alle invasionäre Angriffsrouten fremder Truppen ins Kleine Wiesental, Flächen für Vorposten & Biwaks (Wachthütten, Zelte, Unterstände, Nachtlager), gute Operations- und Verpflegungsbasis, gesicherte Trinkwasserversorgung (Quellen), gesicherte Nahrungsmittelversorgung (nahe Höfe), optimale räumliche Entfernung zwischen Signalstation und Kommandostelle (4 km), minutenschnelle Vorposten-Kommunikation, kurzer Melde- und Befehlsweg (700 m), militärische Deckung der Signalstation durch Redan-Sperranlage Nr. 1 und militärische Deckung der Signalstation durch Redan-Sperranlage Nr. 2.“ Reicht aber alles nicht aus! Warum wohl? .

 
Beide Fundorte lagen – was für eine Überraschung – mitten im Zentrum der geplanten WEA 7. Und das trotz der erfolgten LAD-Gelände-Vorsondierung durch Dr. Haasis-Berner. Was nicht sein darf, wird so auch nicht wahrgenommen (ich erinnere an die kleine 6-Eck-Schanze auf dem Gersbacher Mettlenkopf).  Hat man wohl einfach übersehen und eben nur die selbstentdeckte Anlage „favorisiert“. Zumal diese nur mittelbar das WEA-Gelände im Rahmen der Zufahrt, aber nicht das Zentrum des WEA 7-Projektes als solches tangiert hätte - aber genau das trifft auf die von uns sondierten neuen Fundorte zu! Dass sich dabei der Verdacht erhärtet, dass auf diese Art und Weise Bodendenkmäler in ihrer Bedeutung als archäologische Ensemble und kulturhistorische Gesamtheit entwertet werden, um freien Raum für WEA-Planungen zu schaffen, ist natürlich rein spekulativ
 
Erst nach meiner erneuten Intervention bestätigt des LAD nach rund 10 Monaten am 31. Mai 2019 die beschriebene Fundsituation. Auch in dem Schreiben vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart mit Datum vom 29.01.2020 erfolgte eine weitere vage Bestätigung: „An Südhang des Tannenkopfes gibt es zwei, eventuell drei terrassenförmige Geländestrukturen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit anthropogenen Ursprungs sind.“ (ZE) Welche konkreten Auswirkungen eine Um-setzung der WEA-7-Planungen für diese Terrassen hätte – kein Wort.
 
Weitere Anfragen waren unter die Konditionen vom LIFG notwendig, dass die Oberste Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 28.02.2020 – AZ 81-2550.9 LIFG Störk – in Sachen Signal- und Alarmfeuer ebenfalls vage auf dem Tannenkopf wie folgt antwortet: „Das Symbol eines Signalfeuers auf der Karte von 1701 spricht für die Existenz eines Signalfeuers auf oder im Umfeld des Tannenkopfes.“
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

Die Terrassen ziehen sich über eine Fläche von mehr als 300 x 100 Metern. Der starke Baumstamm markiert den Standort der geplanten WEA 7 - bei
deren Bau würden die ganzen Terrassen sowie der Kuppenbereich mit der dort angesiedelten Alarmfeuer- und Signalstation für immer zerstört.
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

Die Terrassenkörper sind teilweise noch sehr gut erhalten. 
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

Auffällige Felsblockansammlung auf dem Kuppenbereich - alles erst mal "übersehen"...
 
 

Foto © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

Blick über die Kuppe Richtung Bürchau. 
 
Am 13.07.2018 die Neuentdeckung einer zweiten Redan-Linie mit einem doppelten Sperrgraben nördlich vom Wolfsacker
 
 

Grafik © Archiv & Sammlung Werner Störk 2018

 
Der Versuch einer Rekonstruktion auf der Lidarscan-Basis und dem Vorortbefund: Wolfsacker-Redan mit Doppelsperre (gelb),
Schanzgraben-Redan mit Doppelsperre (rot), historische Wege nach Elbenschwand, Bürchau, Fröhnd/Schönau und Zell i. W.,
(grün), Kommunikationslinien (orange), Wallgräben  (blau), möglicher Standort eines Block- und Wachhauses (karminrot),
Grendel (weiß).
 
Diese neue Entdeckung kam völlig überraschend, da bislang jeder Hinweis auf diese große Doppelsperr-Anlage fehlte. Bislang galt die vom Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen der von ihr durchgeführten Windpark-Voruntersuchungen gefundene Schanzlinie am Elbenschwander Gewann Wolfsacker als Solitär, also als ein Einzelstück - zwar eingebunden in die bekannte Markgräfliche Defensivlinie – aber ansonsten weit und breit im Wald allein gelegen. Das hat sich nun schlagartig verändert.
 
Nur wenig weiter nördlicher habe ich nun  – nach gründlichem Studium historischer Kartenwerke – eine bislang völlig unbekannte weitere große Doppelsperr-Anlage im Gelände wiederfinden können. Ausgehend von den Hinweisen auf einer Karte von 1785 (siehe unten) – dort wurde der heute nicht mehr existierende Gewannname „Schanzgraben“ eingetragen sowie eine – neben dem Wolfsacker – weitere Redan-Anlage. Ein Redan ist wie bereits oben ausgeführt ein vorspringender – stumpfer bis spitzer – Winkel, der den Angreifer zwingt, seine Kräfte aufzuteilen und somit zu schwächen. Gleichzeitig ermöglichen es die beiden Winkelbereiche, dass die Verteidiger ihre eigenen Flanken optimal schützen können. Die Winkelschenkel des Wolfsacker-Redans messen beachtliche 22 Meter, die des Schanzgraben-Redans können nicht mehr bestimmt werden.
 
Denn beim Bau der Forststraße hat man die bestehenden Grabenstrukturen genutzt, um genau dort die Wegführung hineinzulegen. So besteht der komplette Redan nur noch auf der Karte, ebenfalls liegt ein Teil unter der heutige Straße. Ein neue Funktionszuweisung, die viele historische Schanzanlagen in unserer Region schon ereilte.
 
So wurden beispielsweise Sportplätze in unserer Region nicht nur auf der großen Sternschanze am Zeller Grendel errichtet übrigens auf dem Grendel (steht für Grenzstation) selbst wurde die dortige Schanze mit Bauschutt und den Verhüttungsresten einer Gießerei “abgedeckt“, denn auch in Adelsberg und Neuenweg wurden Sportanlagen auf den idealen Plateaus alter Schanzen errichtet. In Gersbach nutze man einst drei dorfnahe Schanzen in Ermangelung einer öffentlichen Müllabfuhr als willkommene Füllstellen und auf dem Mettlenkopf wurden schon früh die dortige Anlagen im wahrsten Sinne „untergepflügt“. In Raitbach kam aus „historischer Vergeßlichkeit“ eine ganze Wallgrabenanlage auf über 400 Meter für einen neuen Maschinenweg im wahrsten Sinne des Wortes „unter die Räder“ schwere Holztransporter. Und am Maiberg in Hausen lag eine Schanze bei der Straßenplanung im Weg, während in Muggenbrunn heute ein privates Wohnhaus auf der einstigen Anlage steht. Die Beispiele lassen sich leider beliebige fortsetzen, denn was seit 1700 an wirklich gut erhaltenen Schanzen übrig blieb, läßt sich heute an zwei Händen abzählen!
 
Nicht umsonst stehen die noch existierenden Anlagen als Kulturdenkmäler daher unter Schutz. Dieser ist jedoch nicht so sicher und gewährleistet keineswegs eine bleibende und umfassende Wirkung – wie die Diskussion um die Planungen der Windkraftwerke auf dem Bergrücken des Zeller Blauens eindrücklich belegen. Dass es trotz modernster amtlicher Geländescans und detaillierter Luft- und Bodenaufnahmen von Behörden immer wieder solche Überraschungsfunde -  wie jetzt geschehen - gibt, ist für mich eine starke Bestätigung dafür, dass es aus archäologischer Sicht noch weitere Objekte in den ausgedehnten Waldgebieten des Zeller Blauens gibt, die bislang nur noch nicht fachlich als Schanz- und Linienanlagen gedeutet wurden. Meine Forderung: „Eine ernsthafte Suche, die ganz neutral und damit auch wirklich unabhängig davon forscht, ob die Objekte den Planern des Windparks im Weg stehen oder nicht!“
 
Die mächtigen Doppelsperren mit ihren beeindruckenden feindwärts gerichteten Winkeln dienten primär zur Sicherung der historischen Wegverbindung zwischen Zell, Fröhnd, Elbenschwand und Bürchau. Damit wurde  der mögliche Aufstieg feindlicher Truppen vom Talboden der Kleinen Wiese vereitelt und  der hier strategisch entscheidende Wolfsacker-Pass gleich doppelt geschützt. Wie wichtig dieser Paßübergang war, belegen auch die vier Schanzen auf der Ostseite auf Zeller Gebiet, die diesen Zugang intensiv überwachten und auch gewährleisteten, dass trotz unfriedlicher Zeiten der Warenhandel zwischen dem Großen und dem Kleinen Wiesental möglichst ungestört betrieben werden konnte. So war besonders für urbanen Zentren des habsburgischen Reiches der kontinuierliche Zufluß von landwirtschaftlichen Gütern und frischen Nahrungsmitteln lebenswichtig.
 
Die gesamte Anlage vermittelt den Eindruck einer besonders starken Landes- und Reichsgrenzsicherung wobei der ziviler Grenz- und Handelsverkehr ebenfalls durch dieses Nadelöhr geführt wurde, um ein Höchstmaß an Kontrolle zu erreichen. Es war damit auch vergleichbar wie die Grendel-Schanze vor Zell - eben auch ein Grendel, eine verschanzte Grenzstation. Die massive Ausprägung in Form gleich zwei solcher mächtigen Anlagen - die Wolfsacker-Redan-Anlage ist allein schon über 200 Meter lang - läßt aber den Schluß zu, dass es wohl noch ein weiteres Objekt zu schützen galt, der auf der nur 400 Meter weit entfernten Kuppe des Tannenkopfes vermuteter Standort einer militärisch extrem wichtigen Einrichtung, der eines Alarm- und Signalfeuers, mit dessen Hilfe die Besatzung der zwei Redans mit Böllen, Muggenbrunn und Wieden im Norden sowie mit dem Zeller Blauen im Süden nachrichtlich "kommunizierten".
 
Obwohl diese neue Anlage quasi nur ein Steinwurf von der Linienanlage entfernt liegt, die das Landesamt für Denkmalpflege erst vor kurzem entdeckt hatte, scheint man dort diese eindrucksvoll verschanzte Linie übersehen zu haben. Was die Tatsache jedoch keineswegs schmälert, dass es hier um ein jetzt wirklich zusammenhängendes Ensemble, also um eine archäologische Gesamtheit handelt. Gerade wenn man die gesamte südliche Vordere Linie sehr gut kennt, kann man die beiden Redan-Doppelgraben-Sperren - bezogen und im Vergleich zu allen anderen bekannten Anlagen - nur mit einem Wort bewerten: "Einzigartig!"
 
 
 
 
Quelle Generallandesarchiv Landesarchiv http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1704124-1
Repro Sammlung & Archiv Werner Störk (Karte bearbeitet)
 
Karte (nicht eingenordet) von 1785: die neue Doppelwall-Sperre mit Redan mit Gewann "Schanzgraben"  
 
 
 
Quelle Generallandesarchiv Landesarchiv http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1704124-1
Repro Sammlung & Archiv Werner Störk (Karte bearbeitet)  
 
Karte zur besseren Raumorientierung gedreht und eingenordet. 
 
 
Sonderseiten zum Thema Südabschnitt der Vorderen Linie
 
Grendel- Schanze
südlich Zell i. W.
Schanze Hebelhöhe
nördlich Raitbach
Ruine Bärenfels
nördlich Wehr
Wallmauer & Redoutes
Bergalingen - Hütten
       
       
Missing links 1
Suche im Großen Wiesental 
Missing links 2
Suche bei Hasel & Gersbach
 
"Natürliche" Defension
 Ober-Blauen bei Zell
Defension Zeller Blauen
Zell im Wiesental
 
Jeder Leser kann sich anhand von sechs exemplarisch ausgewählten Prüffällen
selbst einen sachgerechten Faktencheck
zusammenstellen:
 
 
 
Prüffall 1: Sternschanze von Böllen/Neuenweg.   
 
 
Prüffall 2: Holderschanze Neuenweg/Böllen.  
 
 
Prüffall 3: Ganz aktuell: Mettlenkopf Gersbach   
 
 
Prüffall 4: Tannenkopf & Wolfsacker Elbenschwand.   
 
 
Prüffall 5: Defensionssystem Schönau. 
 
 
 
Prüffall 6: Vordere & Hintere Linie
Gersbach - Todtmoos-Au - Bergalingen 
 
Man könnte noch weitere markante Beispiele aufführen wie z. B. dieses auf S. 92: "Wechle Anlage mit der "oberen Schanz" gemeint ist, ist unklar, könnte jedoch die Redoute von Adelsberg sein." Abgesehen davon, dass es in Adelsberg zwei Schanzanlagen gab und diese sogar namentlich als "Äußeres" und "Inneres Schänzle" betitelt sind, liegt dem Autor die von ihm seitenlang detailliert besprochene Karte von 1701 vor. Auf ihr ist - leicht erkennbar - direkt über der auf dem Talboden der Feldbergwiese liegende großen Sternschanze auf dem östlichen Bergsporn des Grendels - quasi nur ein Steinwurf davon entfernt - in ideal exponierter Lage die Grendelschanze. Wieder einmal einfach mal was übersehen...
 
 
Repro © Landesarchiv Baden-Württemberg Generallandesarchiv Karlsruhe https://www.landesarchiv-bw.de/web/47245 2017 Signatur Hfk Planbände 11. Bl.9.
Genehmigung Aktenzeichen: 4-7512-Störk,Werner
. Rechts: Geoportal BW, Grafik Werner Störk, nicht maßstäblich     
 
 
Linke Grafik: Ausschnitt aus der Karte 1701: Die "Obere Schanz" - die Redoute auf dem Grendel. Rechts: Sternschanze mit Schanze auf dem Grendel (rot), Adelsberger
Schanzen (gelb) - um auch zu verdeutlichen, wie weit weg - nicht nur geographisch - eine Annahme liegt, dass eine der Adelsberger Schanzen gemeint sein könnte....
 
"Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht haben und ihnen dazu im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, berichtigen sie diese. Bilden die Unstimmigkeiten oder Fehler Anlass für die Zurücknahme einer Publikation, wirken die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei dem entsprechenden Verlag oder dem Infrastrukturanbieter etc. schnellstmöglich darauf hin, dass die Korrektur beziehungsweise die Zurücknahme erfolgt und entsprechend kenntlich gemacht wird. Gleiches gilt, sofern die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler von Dritten auf solche Unstimmigkeiten oder Fehler hingewiesen werden.“ 
 Quelle: "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Kodex", Deutsche Forschungsgemeinschaft Bonn, 2019.
 
Die Beispiele lassen sich beliebig noch erweitern - nehmen wir das Beispiel mit Muggenbrunn oder auch das von Neuenweg: Dr. Haasis-Berner führt akribische Aufzählungen auf der Basis der von mir dem LAD und ihm zur Verfügung gestellten Karte von 1701 auf und listet alle von ihm wahrgenommenen Details auf. Dabei geht er jedoch sehr nachlässig mit den Fakten gerader bestimmter Anlagen um, die durch ihre Besonderheit aus dem üblichen Rahmen fallen und es eigentlich wirklich wert sind, vorgestellt zu werden. Da dies nicht geschieht, wirft ein solches "favorisierte" Auswahlverfahren nicht für mich Fragen auf. Zum einen impliziert der Autor dem Leser einen scheinbar umfangreiche Ansammlung von Daten, nimmt aber jene Anlagen nicht mir auf, die für die Gesamtbeurteilung der Vorderen Linie von wirklichem Aussagewert sind. So weist er z. B. lediglich auf eine Wallanlage in Muggenbrunn hin, unterschlägt aber die Tatsache, dass es hier eine Doppelsicherung von Schanzen gibt, deren eine Schanzenform eindeutig das Regelmaß und die Form verläßt und wirklich etwas Besonderes ist. Genausowenig erwähnt er die spezielle Sicherung der Paßstraße auf dem Hau, die wiederum mit der von Wieden korrespondiert. Nur zwei Beispiele im Kanon von unzähligen "Favorisierungen"...
 
 
 
Repro © Landesarchiv Baden-Württemberg Generallandesarchiv Karlsruhe https://www.landesarchiv-bw.de/web/47245 2017 Signatur Hfk Planbände 11. Bl.9.
Genehmigung Aktenzeichen: 4-7512-Störk,Werner
 
Die Karte von 1701 zeigt auf der Ostseite – was mir sofort auffiel – keine korrekte  Signatur einer Redoute – sondern ein auf der ganzen Karte nur hier verwendetes Zeichen, das auch in der Original-Legende nicht erklärt wird. Und es ist das einzige Symbol bei allen drei Pass-Sicherungen Neuenweg, Wieden und Muggenbrunn, das keine Raute bzw. auch kein klares Quadrat zeigt. Vergrößert man es vorsichtig, zeigt sich kein Vier- sondern ein unregelmäßiges Fünfeck mit den Winkelfunktionen 87°, 87 °,110°, 130° und 145° - wobei diese Figur entsteht:
 
  
 
Repro © Landesarchiv Baden-Württemberg Generallandesarchiv Karlsruhe https://www.landesarchiv-bw.de/web/47245 2017 Signatur Hfk Planbände 11. Bl.9.
Genehmigung Aktenzeichen: 4-7512-Störk,Werner
 , Grafiken 1 + 2  © Werner Störk Copyright
Man muß die linke geometrische Figur  noch im Uhrzeigersinn drehen, da die historische Karte nicht eingenordet ist. Im eingenordeten Zustand und auf den heutigen Standort platziert, zeigt die Spitze nach Westen zum Langenbach, während die rechte Linie auf der östlichen Hangseite verweist und sich überraschend genau an den tatsächlichen geographischen bzw. topografischen Eckpunkten hält. Natürlich ist dies kein Beweis – aber zumindest ein Indiz dafür, dass diese Schanze auf der Ostseite eine Fünfeckschanze war. Sie besitzt eine besondere geometrische Grundform – vermutlich auf Grund der konkreten Bodenbeschaffenheit, da hier überall unmittelbar der felsige Untergrund ansteht bzw. massive Blockmeere vorhanden sind. Weiterhin kommt die relativ schmale Basis zum Tragen, da das Gelände sehr steil ist und die Anlage einer breiten Terrasse nicht möglich ist. Da der historische Weg zwischen Aftersteg – Muggenbrunn und Notschrei-Pass hier möglichst nachhaltig gesichert werden sollte, musste man bei Bau der beiden Schanzen, insbesondere aber der auf Ostseite, Kompromisse in der Größe sowie der Formgebung eingehen.
 
 
 
Luftbild von Muggenbrunn 1968 © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg www.lgl-bw.de 2017, Az.:2851.3-A/899
Freigabe am 06.02.2017 durch Luftbildstelle des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ©
 Archiv & Sammlung Werner Störk 2017        
 
Schanzenstandorte in Muggenbrunn: West-Redoute (rot) und östliche Polygonalschanze (gelb)  
 
 
 
Luftbild von Muggenbrunn 1968 © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg www.lgl-bw.de 2017, Az.:2851.3-A/899,
Grafik
 & Archiv & Sammlung Werner Störk 2017      
 
Legende: Viereckschanze, reguläre Redoute (1), Fünfeckschanze, irreguläre Polygonalschanze (2), Unterstände (3), Scheren-Schanze, lunetteartige Wallgraben-Anlage (4), Sperrgraben zwischen Redoute und Ost-Schanze (5), Sperrwall der West-Schanze (6), Sperrwall (7), doppelte Steinwall-Sperre (8), Kommunikationslinie (Laufgraben, unten: z. T. Funktion als Sperrgraben) zur Scheren-Schanze (9), Kommunikationslinie Süden: Aftersteg, Kommunikationslinie Westen: Wieden (11), Kommunikationslinie Norden: Hörnle und Gätterle (12), Kommunikationslinie (Laufgraben) (13) von der Ost-Schanze zum Alarmfeuer (14), Gätterle (15).
 
 
Repro © Landesarchiv Baden-Württemberg Generallandesarchiv Karlsruhe https://www.landesarchiv-bw.de/web/47245 2017 Signatur Hfk Planbände 11. Bl.9.
Genehmigung Aktenzeichen: 4-7512-Störk,Werner
 
 
Detail der Karte von 1701: die Paßhöhe "Hau" mit Holderkopf und seinen vier Schanzen sowie einem Alarm- und Signalfeuer..
 
 
LGL & LAD © Landesvermessungsamt BW Stuttgart © 2017

 Archiv Werner Störk 2017

 
Legende: Flureinteilung auf der Basis eines Lidar-Geländescans des "Hau"-Pass-Geländes mit Gemarkungsgrenze (rot), der rautenförmigen Schanzanlage analog der Karte 1701 sowie der Redoute auf der östlichen Kuppe. Gut erkennbar ist die heute noch sichtbare Kommunikationslinie, die nach Osten talwärts auf die historische Wegverbindung ins Böllenbachtal hinunter führte. Dass die Einteilung der Flur auch auf der Gemarkungsseite von Neuenweg bei der Neueinteilung den bereits bestehenden Fortifikationslinien folgte, ist erwiesen. So gibt es wohl auch auf dem einstigen Reichsgebiet eine Analogie. Wobei die langgezogene Linie (orange), die ich als Kommunikationslinie einordne, auch ein Indiz dafür ist, dass sie schon  v o r  der Flureinteilung bestand: sie zieht an ihrem talseitigen (östlichen) Ende in ein Flurstück, das jedoch nicht aufgeteilt wurde. Ansonsten orientieren sich aber alle anderen Flureinteilungen exakt an diese Linie. Und diese stark ausgeprägte Grabenlinie (keine landwirtschaftliche Bearbeitungsspur!) bildet gleichzeitig die Linie, an die sich der nördliche Wallkörper der dortigen Viereckschanze ausrichtet bzw. "anlehnt". Auffallend auch nicht nur in dem abgebildeten Bereich gibt es nirgends eine vergleichbare Rautenform, auch wenn man das Untersuchungsgebiet großflächig nach allen Seiten ausdehnt. Ebenfalls interessant die beiden anderen Linien, die sich nur im Gelände, aber nicht im Flurbild abzeichnen. Ich deute auch sie als Kommunikationslinie von der "Rauten-Redoute" hoch zur Ostkuppen-Redoute sowie zur Westkuppen-Redoute - was natürlich Sinn macht, da es sonst noch keine anderer Wegführung gab. An ihrem "Knotenpunkt" steht heute der Grenzstein (schwarzer Kreis).
 
 

Luftbild von 1968 © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg www.lgl-bw.de 2017, Az.:2851.3-A/899
Freigabe am 06.02.2017 durch Luftbildstelle des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Stuttgart ©
Archiv & Sammlung Werner Störk 2017  
 
 
Legende: Luftaufnahme 1968 von Neuenweg mit "Hau"-Pass (Ausschnitt): idealtypischer Rekonstruktionsversuch der Schanzanlagen und ihrer Kommunikationslinien inkl. der historischen Wegführung (grün). Im Verteidigungsfall wurde die an der Rauten-Redoute (gelb) der sonst an ihr außen auf der Nordseite vorbeiführende Weg gesperrt und der Personen- und Frachtverkehr durch die Schanze geleitet und kontrolliert bzw. ganz gesperrt (z. B. mit Spanischen Reitern, Verhack und Verhau, rote Rauten). Interpretiert man die beiden auf der nördlichen Straßenseite unmittelbar anschließenden nach oben laufenden parallelen Doppel-Gräben (rot) als Sperrgräben, ergäbe dies zusammen eine effektive Fortifikationseinheit. Die auch heute noch im Gelände erkennbare stark gewulstete Linie (grün) kann ein erst später entstandenes Objekt sein, im Idealfalle war es eine schon  damals bestehende Sperrlinie, möglicherweise eine mit Palisaden  versehene Schutzeinrichtung für die auf den Kuppen liegenden Schanzen, sollte vom "Hau"-Pass aus ein Angriff auf diese erfolgen. Gleichzeitig konnte so auch der Laufgraben effektiv gesperrt und verteidigt werden. Möglicherweise ist es aber nur noch ein Teilstück einer ehemals weiter in östlicher Richtung verlaufender Sperrwall mit Palisaden, der beide Anlagen schützte. Hinzugekommen in der Interpretation auf Grund der Auswertung der Luftaufnahmen plus Geländebegehungen: die südlich der Schanze auf der östlichen Kuppe verlaufende Linien-Graben-Struktur, die sich mit der Linie trifft, die vom historischen Weg in Richtung Süden läuft und keinerlei Bezüge zur Flureinteilung aufweist!
 
 
 
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Interessante Web-Seiten ergänzen die bereits dokumentierten Fakten:
Der "Fall Raitbach" (2012/2013).
Die Holderschanze auf dem Holderkopf.
Einzigartige bastionierte Polygonalschanze:
Die Sternschanze von Neuenweg/Böllen 

Walderdbeer-Anbau im Hochmittelalter
Hangterrasssen am Tannenkopf.
Die Signalfeuer-Station am Tannenkopf
Die Redan-Anlagen auf dem Wolfsacker.
Schönau & Schönenbuchen:
Schanzen, Letzinen und Kapelle
   
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