AG MINIFOSSI
Arbeitsgemeinschaft Mineralien, Fossilien, Gold, Glas & Fortifikation
- Arbeitsgemeinschaft besonders befähigter Schüler -
Friedrich-Ebert-Schule Schopfheim
Gemeinschaftsschule
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Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten (4)
Maschinenweg contra Wallgraben
Behauptungen, Feststellungen & Wahrheit

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Hauptverbesserung eines schon bestehenden Maschinenwegs?
Da die Forstbehörde schon immer einen besonderen Wert darauf legt, dass es sich bei den durchgeführten
Wegearbeiten lediglich um eine Hauptverbesserung eines schon bestehenden Maschinenwegs handelt und
die jetzt erfolgte Ausbaumaßnahme also nur eine Instandsetzung gewesen sei, erfolgt meine Analyse der 
tatsächlichen Situation Vorort sowie der davon betroffenen historischen Anlage.
Unabhängig davon, dass die nachträgliche funktionale Umwidmung von historischen Wallgräben hin zu Forst-
wegen bzw. Forststraßen hinlänglich bekannt und auch im Untersuchungsgebiet gleich mehrfach belegt. ist, 
wirft dies grundsätzlich die Frage auf, nach welchen Kriterien der Forst solche Pfade als Maschinenwege 
einordnet. 
Wie Rückfragen zeigen, spart man sich mit einer solchen Ausweisung als Maschinenweg und der Aufnahme 
in das forstamtliche Kartenwerk bei zukünftigen Ausbauplänen viel Zeit und Argumente - wie der Fall Raitbach 
ja beispielhaft belegt.  Was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass der jetzt in die Diskussion geratene 
Pfad zu keiner Zeit die Kriterien eines Maschinenwegs erfüllte und somit seine Zuordnung als Maschinenweg
irreführend ist. Möglicherweise erfolgte die Einordnung über eine Luftbild-Auswertung, der aber keine Vorort-
Abgleichung folgte, die diese Fehlinterpretation korrigierte. Zumal es sich hierbei um eine historische Wegan-
lage handelte, die ja bereits lange vor der jetzigen Walderschließung bestand. Es kann ja wohl nicht sein, dass
überall dort, wo man im Luftbild eine nicht bewaldete Linie zu erkennen glaubt, per se angenommen werden 
kann, das das schon immer ein bestehender Maschinenweg war, um dann im Bedarfsfall unbesehen und auch
bedenkenlos für den Ausbau freigeben kann. Wobei allerdings im Fall Raitbach erschwerend dazu kommt, 
dass der verantwortliche Revierleiter Vorort den mit den beiden Schanzanlagen in Verbindung stehende Wall-
graben als archäologischen Bestand kannte - zumindest - so die derzeitige Lage - „zeitweise“.
Bei der Feinerschließung - ich verweise auf die diversen Publikationen der Landesforstverwaltung von Baden-
Württemberg - wird erkennbar großer Wert auf die maschinelle Befahrbarkeit der Maschinenwege (auch der
Rückegassen) gelegt. Die Breite wird maximal mit bis zu 4 Metern fixiert, damit eine Maschine diesen Weg 
befahren kann. Ein besonderer Wert wird auf die „unbedingte Erhaltung der technischen Befahrbarkeit“ gelegt.
Angesichts der genauen Kenntnis der lokalen Gegebenheiten stellt sich mir natürlich spontan die Frage, was 
für eine Maschine wohl auf diesem Pfad (vergleiche Fotos) zum Einsatz kam oder kommen sollte. Denn die 
jetzt zum Einsatz kommenden bekannten Maschinen/Fahrzeuge weisen weder eine solch geringe Spurbreite 
auf, noch erfüllt damit ein solcher Maschineneinsatz die an ihn gestellten wirtschaftlich-rentablen Anforder-
ungen. 
Der historische Wallgraben wurde einst sehr bewusst so angelegt, wie er sich bis zum Jahre 2012 dem Be-
trachter auch zeigte: Als ein im unteren Teil auf ca. 150 Meter sehr enger Pfad mit relativ steilem Hangsei-
tenprofil und genauso breit, dass man ihn nur im Gänsemarsch durchqueren konnten. Bedingt durch die geo-
logischen und hydrologischen Gegebenheiten mit einem - vor allem bei starkem Regen bzw. bei der Schnee
schmelze - erhöhtem Risiko der Hangsolifluktion und damit dem ungewollten Erdeintrag in die Grabensohle, 
wurde - entsprechend der gemachten Funde - wohl schon mit der Aushebung des Grabens hier die Graben-
sohle und teilweise auch hangseitige Bereiche mit größeren Steinplatten ausgelegt. Da bei der Verwitterung
von Granit zu Granitgrus auch Tonminerale entstehen können, kann deren „Lehm“-Eintrag sehr schnell ein 
extrem rutschiger Untergrund bilden, der das sichere Laufen - insbesondere bei Gefälle bzw. Steigungen -
fast unmöglich macht. Deshalb wurde bereits beim Ausbau des Wallgrabens dafür gesorgt, dass sich das
auf der Sohle sammelnde Oberflächenwasser schnell durch die mit Steinplatten ausgelegte Rinnen hang-
seitig talwärts bzw. nach jeweils ca. 12 Metern (ungefähr 40 Fuß) durch abgedeckte Querrinnen direkt über
den Hang ableiten ließ - im Prinzip eine Kanalisation. Der damit verbundene Aufwand lässt vermuten, dass
man diesen Ausbau einerseits auf Grund der notwendigen Funktionstüchtigkeit - auch angesichts der Wet-
terbedingungen (erhöhte Niederschlagsmengen) - betrieb, andererseits aber auch die Bestätigung dafür,
dass es sich hier bei der Pass-Sicherung insgesamt wohl um eine semipermante, also eine sog. halbstän-
dige Befestigung handelt, die man über einen längeren Zeitraum hin nutzen wollte. 
Während man in unmittelbarer Feindnähe - also das Areal nahe der Sandwürfe - den Wallgraben daher als
sehr engen, leicht zu verteidigenden Laufgraben mit hohen Seitenwänden (bis drei Meter) ausbaute, weitete 
sich ab ca. 150 Meter das Querschnittsprofil auf durchschnittlich 1,20 Meter und auch die Wallhöhe des 
Korpus wurde jetzt im wahrsten Sinne des Wortes „überschaubar“ - auch das war wiederum funktional wich-
tig: Im unteren Bereich galt für die Verteidiger primär das Prinzip der Sicherheit durch Sicht- und Bewegungs-
schutz, erst danach wurden spezielle Punkte zur direkten Beobachtung und auch bei Feindberührung zur 
Feuerbestreichung des Vorgeländes geschaffen.
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Foto © Werner Störk 2002

 Laut Forstverwaltung ein schon bestehender Maschinenweg, der lediglich noch 

im Rahmen einer Hauptverbesserung instandgesetzt werden musste. 

 
Zwischen oberem und unterem Teilabschnitt befand sich eine Teilstrecke mit einer auffallend geringe Wall-
korpushöhe: Hier bestand die Möglichkeit, dass die Verteidiger einen überraschenden Ausbruch unterneh-
men konnten, entweder um einen Gegenangriff auf die vom Kohlbachtal den Hang hinauflaufenden Gegner 
zu ermöglichen oder andererseits einen von den Sandwürfen her in die Kommunikationslinie eindringenden
Gegner dadurch zu stellen, in dem man den äußeren Wallkorpus als Deckung nahm, um von dort aus in 
den Wallgraben zu feuern. Gleichzeitig wurde damit auch gewährleistet, dass man den Wallkorpus vom 
Kohlbachtal aus nicht als künstliche (und damit vorwarnende) Linie wahrnahm und so eine sich natürlich 
an den Hang angepasste Struktur schuf, die für den Gegner von unten unsichtbar blieb. Anders als bei 
den Schanzanlagen und deren „rasierter Glacis“ (ein von Bäumen und Büschen komplett frei geschlagene 
Fläche vor der Schanze, um ein unbemerktes Annähern des Feindes zu verhindern), waren bei Kommuni-
kationslinien bzw. Laufgräben Büsche und Bäume wichtige Deckungs- und Tarnmittel.

Somit war auch die Raitbacher Kommunikationslinie keinesfalls eben "nur" ein Laufgraben, sondern 

erfüllte im Gesamtbauwerk multifunktionale wie auch strategisch-taktische Aufgaben, die sich noch 

bis 2012 - Abschnitt für Abschnitt - wie im Bilderbuch der Fortifikation - im Original studieren ließen. 

Diese Eigenschaft zeichnete die Anlage im gesamten Forschungsgebiet als einzigartig aus und be-

deutet auch daher einen unersetzlichen Verlust.

Nehmen wir den Wall-Graben insgesamt als Einheit an und nehmen wir einmal - rein hypothetisch - an, 
dieser sei als befahrbarer Maschinenweg gedacht, so könnte von oben (Schanzbühl) eine (sehr kleine) 
Maschine noch einfahren, diese käme ca. 40 Meter weit und würde nun bereits in der sich verengenden 
Wegsituation zwischen Hang und Wallkorpus eingeklemmt. Ein Weiterfahren wäre genauso wenig mög-
lich wie ein Wenden.
Die konkreten messtechnischen Vorgaben des Wallgrabens schließen somit eine durchgängige maschi-
nelle Nutzung für einen wie auch immer gearteten maschinellen Holzabtransport aus. Und nur eine durch
gängige Transportmöglichkeit macht überhaupt Sinn. Dies gilt - eingeschränkt - auch für das Holzrücken
mit Pferden, aber auch die Annahme, dass man hier im Winter mittels Schneeauffüllung eine sog. Riese
(Holzabtransport-Rinne) gebaut oder auch mit großen Schlitten das Holz zu den Sandwürfe brachte, ist 
angesichts der sehr schmalen und zudem noch stark abknickenden, rund 100 Meter langen Eingangs-/
Auslaufphase des Wallgrabens oberhalb der Sandwürfe sehr schwierig umsetzbar. Was möglich gewesen
wäre, ist der „anthropogene“ Abtransport von „Wellen“ und „Scheitholz“ auf dem Rücken bzw. in Rücken-
tragen (Krätzen). Eine maschinelle Nutzung, wie sie ein „bestehender Maschinenweg“ impliziert, kann 
daher - gerade im unteren Bereich - auf Grund des tatsächlichen Graben-Profils ausgeschlossen  werden.
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Foto © Werner Störk 2002
 Der einstige Wallgraben mit Wallkorpus (rechts) als Waldpfad im Jahre 2002
Da der Pfad wohl schon im Dreißigjährigen Krieg angelegt wurde - vermutlich von den Schweden - müsste
man den "Schwedischen Fuß" mit 29,69 cm als Maß nehmen also rund 30 cm. Die für Laufgräben übliche
Sohlenbreite lag bei durchschnittlich 4 - 5 Fuß, also rund 1,20 - 1,50 Meter. Bedingt durch die geologisch-
petrologische Gegebenheiten Vorort und der Tatsache, dass man beim Bau des Wallgrabens einerseits 
schnell auf das anstehende Muttergestein und andererseits - typisch für diesen Granit-Bereich - auf Ab-
schnitte mit stark „vergrusten“ Sandeinlagerungen (daher der Name Sandwürfe) traf, stellte zunächst hohe
Anforderungen unmittelbar an die Hang- und mittelbar aber auch an die Sohlensicherung (siehe oben). De-
ren ursprüngliche Breite wurde so im Laufe der Jahrhunderte vor allem durch Laubeintrag sowie die an 
mehreren Stellen bis 2012 noch wirksame Hangsolifluktion (Hanggleitung) im unteren Abschnitt des Wall-
grabens auf die heute rund einen Meter breite Sohle aufgefüllt. 
Es handelt sich auch nicht, wie behauptet wird, um einen „zugewachsenen Maschinenweg“, der - so sug-
geriert diese Argumentation - eigentlich real viel breiter ist und lediglich vom Wald zurückerobert wurde. 
Quasi so, als wenn man den Pfad freischlägt und enthurstet, dann ein wesentlich breiterer Maschinenweg
zu Vorschein käme, den man lediglich noch schnell instand setzen müsste. 
Vielleicht sollte man sich doch noch die Kosten für die jetzt neu angelegte Forststraße - pardon: den jetzt 
lediglich instand gesetzten Maschinenweg offen legen lassen, um zu erfahren, wieviel „Schotter“ dieser
lediglich instandgesetzte Maschinenweg tatsächlich gekostet hat sowie welche Mengen an Baumaterial
real gebraucht wurden und wieviele Festmeter Holzmasse beim Wegebau angefallen sind - um das wahre
Ausmaß der dafür nötigen Baumaßnahmen zu begreifen.
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Foto © Werner Störk 2002
Der historische Wallgraben mit seinem ursprünglichen Profil, der als 
Kommunikationslinie zwischen den zwei Schanzanlagen diente.
Achten Sie bitte bei dem Foto deshalb auf die rechte, sehr steile Hangseite und auf den verbleibenden
„lichthellen“ Zwischenraum zwischen dem linksseitigen Wall: da ist eben nichts zugewachsen - sondern es
ist das ursprüngliche Grabenprofil. Beachten Sie bitte auch bei den nachfolgenden Fotos auf den Baumbe-
stand und dann fragen Sie sich, wann wohl dieser bestehende Maschinenweg zum letzten Mal als solcher
zum Einsatz kam. Vor allem auch eingedenk dessen, auf welche Prioritäten die Landesforstverwaltung ge-
rade auch bei bestehenden Maschinenwegen Wert legt, nämlich auf die „unbedingte Erhaltung der techni-
schen Befahrbarkeit“.
Ich füge Bilder aus dem unteren Bereich des Wallgrabens bei, die es Ihnen zusätzlich ermöglichen sollen,
zu prüfen, ob Ihnen hier das Bild ein bestehenden Maschinenweges vermittelt wird, der möglicherweise nur 
zugewachsen ist oder ob Ihnen die Aufnahmen aus dem Jahre 2002 wohl eher den Eindruck eines ursprüng-
lichen „Waldpfades“ mit einer sehr schmalen Sohlenbreite vermitteln.
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Foto © Werner Störk 2002
 Der Wallgraben in Blickrichtung Sandwürfe.
Fest steht: die realen räumlichen und historisch bereits vorgegeben Maße des einstigen Wallgrabens wider-
legen klar die Zuordnung als schon bestehender Maschinenweg. Die Frage, warum dieser „Irrtum“ bislang un-
korrigiert und zudem auch sogar noch Eingang in die amtlichen Kartenwerke fand, auf deren Basis die Forst-
ämter entscheiden, ist auch deshalb interessant, da er bei vergleichbaren archäologischen Fällen sehr wohl 
auch zukünftig massiv verheerend sein kann. Wobei es augenscheinlich keiner kriegerische Heere mehr be-
darf, um Wall- und Schanzanlagen, die Jahrhunderte lang den Angriffen von Mensch und Natur erfolgreich ge-
trotzt haben, heute mal eben so zu verwüsten
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Foto © Werner Störk 2013
Sie blicken hier - laut Forstbehörde - auf einen schon bestehenden Maschinenweg... 
Zumal dem Forst ja auch bekannt war, dass man bereits beim dem Bau der Forststraße „Unterer Gleichen-
weg“ die dort bestehende große Schanzbühl-Anlage - wie die Untere Forstbehörde selbst bestätigt - „durch-
schnitten“ (vergl. Karte) hat und somit bereits damals - trotz des auch in amtlichen Karten eingetragenen -
und somit klar erkennbaren Kulturgut den archäologischen Bestand „beeinträchtigte“. Daher bleibt die Frage
offen, weshalb man beim jetzigen Bau der neuen Forststraße nicht bereits im Vorfeld mehr Sensibilität und
Fachkompetenz eingesetzt hat, um das schon vom Namen her als „Bühl“ (Hügel) ausgewiesene und damit
auch flächenmäßig erkennbar größere Schanzen- und Wallgraben-Areal gezielt zu schützen - sondern mög-
licherweise einfach dem alten Muster folgte? Zumal der Revierleiter sehr wohl auch die über dem Unteren 
Gleichenweg liegenden Anlage - nachweislich kannte - woran er sich selbst auch noch erinnerte (Mail vom 
7.8.2013).
Unbeantwortet bleibt wohl auch die wichtigste Frage, die ich nochmals zum Schluss stelle: nämlich die, 
warum der für diese verheerende Folgen auslösende Wegebaumaßnahme verantwortliche Revierleiter zwar
nachweislich noch zwischen 2008 und 2009 - wie er selbst bestätigt - genaue Kenntnis der gesamten histo-
rischen Anlagen inklusive der sie verbindenden und durch ihn zerstörte Wallanlage hatte, aber dieses Wis-
sen weder 2011 (vermutliche Planung), noch 2012 (Durchführung) zur Anwendung kam? Lag die Entschei-
dung zu diesem Wegebau genau an dieser Stelle nicht allein in seiner Hand? Damit schließt sich der Kreis
meiner Fragen. 
Schopfheim, den 04.12.2013
Mit freundlichen Grüßen 
Werner Störk
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Die nachfolgenden Bilder zeigen, was von der einstigen Kommunikationslinie nach dem forstwirtschaftlichen 
Eingriff in den archäologischen Bestand übrig blieb. Wobei dieser erneuter Eingriff lediglich die Forstetzung
der bereits schon erwähnten mehrfachen Zerstörung schützenswerter Anlagen in diesem Gebiet ist. So wur-
de schon beim Bau der Forststraße "Sandwüfeweg" der dort bestehende Wallgraben der Schanzanlagen auf
den Sandwürfen vernichtet. Das erste Bild zeigt die Abzweigung vom Sandwürfeweg, in welche die einst noch
bis ins Jahr 2012 bestehende Kommunikationslinie einmündete - siehe nachfolgende Karte, Stelle ist mit dem
grünen Punkt markiert (Gesamtübersichtskarte hier ). Auch beim Bau der Forststraße "Unterer Gleichenweg"
wurde bereits die historische Schanzbühl-Anlage "zerschnitten". Obwohl gerade bei diesem Eingriff in den ar-
chäologischen Bestand  beim Forst ganz konkrete Hinweise vorhanden waren und auch Kartenmaterial zur 
Verfügung stand. Nun hat man - wie es die Journalisten so trefflich formulierten - die gesamte Anlage "platt-
gemacht" -  und damit - wieder einmal - Fakten geschaffen.
Grafik  Werner Störk 2013
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Fotos © Werner Störk 2013
 
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Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Hintergündige Geschichte(n)
(1)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Eingriff in die Gesamtheit
(5)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Das Raitbacher Manifest
(2)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Der Fall im Fokus der Presse
(6)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Das Ausmaß der Zerstörung
(3)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Mit einer Drohne über die Schanzen
(7)
Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Behauptungen und Wahrheit
(4)

Der Fall Raitbach - alle Daten & Fakten 
Wie es einmal war und heute ist
(8)
.......
 
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