AG MINIFOSSI
Arbeitsgemeinschaft Mineralien, Fossilien, Gold, Glas & Fortifikation
- Arbeitsgemeinschaft besonders befähigter Schüler -
Friedrich-Ebert-Schule Schopfheim
 Gemeinschaftsschule
D- 79650 Schopfheim

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Modell- und Dioramenbau:  3-D-Darstellung historischer Ereignisse
Verhack, Verhau, Hag, Letze, Letzine & Chartaque 
Defensive Verteidigungs- und Schutzmaßnahmen 
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Fotos © Werner Störk 2006
 
Wie effektiv das "Baumletzen" als defensives Fortifikationselement war, zeigt sich auch heute 
noch im Wald: Neben dem natürlichen "Letzen" durch Wind- und Schneebruch - bei uns sind 
die "verletzten und verhackten" Wälderreste nach dem Orkan "Lothar" noch in bester Erinner-
ung -  zeigen aber auch schon relativ kleine Forstarbeiten, wie schnell nahezu unüberwindliche 
Stamm- und Asthindernisse entstehen. Sich vorzustellen, mit einer relativ großen Zahl von Rei-
ter- und Fußtruppen incl. Geschützen und Troß ein großflächig massiv geletztes Waldstück 
zu überwinden, macht deutlich, wie schnell hier die zeitlich genau geplante Truppenbewegung
oder Angriffspläne vereitelt wurden. Die Anordnung der Schanzen im Gersbacher Raum sowie 
deren erhaltenen Kommunikationslinien belegen, dass die zwischen den Schanzen ausgewie-
senen "Letzwälder" oder "Haue" sich topographisch wie strategisch exakt und optimal in die 
Verteidigunglinien einfügten: So wurden Hau und Letze zu einem der wirkungsvollsten Defen-
sivwaffen der Schwarzwälder Bauern.
..
Das "Letzen" , also das Errichten von Weghindernissen mittels Umschlagen von Bäumen,
galt nicht nur im Mittelalter, sondern bis spät ins 18. Jahrhundert als optimales defensives 
Verteidigungssystems: Die Bäume wurden nicht vollends gefällt, sondern in ca. 1 - 1,20 m
Höhe so angeschlagen, dass die Baumkrone in die gewünschte - feindliche - Angriffsricht-
ung fiel, der obere Teil des Stammes aber am unteren Teil nur umgeknickt war, also noch 
relativ fest verbunden. Nun wurden die längsten Äste mit anderen "geletzten" Bäumen ent-
weder verflochten oder mittels Seilen miteinander verknüpft - so entstand ein kaum zu über-
windendes Weghindernis, das den Feind - wollte er es räumen - für längere Zeit aufhielt. 
Gleichzeitig schuf es aber auch für die Verteidiger aus der Deckung heraus einen Angriffs-
punkt.
Die Repros zeigen Ausschnitte aus  einer Militärkarte von 1701, auf der der geplante "Letze-
wald"
mittels Kreuz-Schraffierungen markiert wurde. Oben die mittelalterliche Darstellung des
Letztens. Für diese Arbeiten wurden - wie auch beim Verhack und Verhau - Äxte und Hippen 
eingesetzt, wie auch für die Pflege der Hage (Rückschnitt der Jungtrieb z. B. der Hagbuche). 
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Fotos © Sammlung & Archiv Werner Störk 2006
Alle Fotos © Sammlung Werner Störk 2006
Unser Modell versucht exemplarisch, die einfachen, aber sehr wirkungsvollen Wege- und Furt-
sicherungen zusammenzufassen: Hage aus Hagbuchen, Baum-Letzen, Gebirgs-Letzen, Trocken-
graben, Wassergraben, gezielte Überschwemmung von Wegen, Sicherung mit Palisaden und
Holzstämmen, Gräben vor und hinter zusätzlichen Hindernissen, Haue, Verhau, Verhack sowie
Mauern aus Lesesteine - allesamt  "Verteidigungswerkzeuge" aus dem direkten Lebensumfeld 
der Verteidiger: Aus einfachsten Mitteln, schnell errichtet und äußerst effizient.
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Fotos © Werner Störk 2007
 
Die Bauern haben ihr Land in den optimalen Verteidigungszustand versetzt: Rein defensive Systeme werden die 
Angreifer davon abhalten, diese Passage zu wählen: Die Furte wurden gezielt unter Wasser gesetzt, die Pass-
wege sind mit geletzten Bäumen unpassierbar gemacht worden, die trockenen Gräben wurden über Wuhre gefüllt 
und die einfachen Gattertore mit Palisaden zusätzlich gesichert. Dort, wo ein Angreifer versuchen könnte, die 
Wallkrone zu überrennen, erwarten ihn die nur mit einem Seil gesicherte Baumstämme - die gefürchteten Baum-
lawinen ...

Modell 125 x 40 x 30 cm, 160 Bäume, Hage, Wallgräben, Letzen, Furt, Überschwemmung, Lesesteinmauer,

Palisaden, Gatter, Wegverbauung, Weghindernis, Barrikade, Barriere, Stammlawinen. Gewicht 8 Kilogramm.

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Modell & Foto © Werner Störk 2006
Mit unserem Diorama vermitteln wir die Wirksamkeit defensiver Verteidigungssystem und einer 
defensiven Strategie - diesmal aufgezeigt am Beispiel einer kombinierten Tal-Paß-Sicherung:
Baumletze, Baum- und Steinlawinen sowie Palisaden sind dabei die wichtigsten Elemente, mit
denen die Schwarzwälder Bauern den anrückenden Zug der Landsknechte sehr wirkungsvoll 
stoppen. Besonders gefährlich: In den Letzen wie auch vor den Palisaden am Paßweg soll eine
Vielzahl von ausgestreuten Krähenfüßen einen weiteren Vormarsch verhindern. 
Die Verteidigungstaktik ist ein Stufenplan: Überwinden die Angreifer die Baumletze - wofür sie 
viel Zeit brauchen - haben die Bauern diese Zeit genutzt, um ihre Abwehrpotential durch das 
Zusammenziehen von zusätzlichen Verteidigern deutlich zu verstärken. Gleichzeitig sorgen die
nach der Letze eingerichteten Baum- und Steinlawinen dafür, dass mit relativ wenig Verteidigern
wiederum ein sehr effektives Defensivsystem zum Tragen kommt und dem Angreifer die Lust an
einem weiteren Vormarsch nimmt. 
Sollten sie dennoch den Angriff auf die Passhöhe wagen, erwartet sie dort mit Sicherheit eine 
massive Gegenwehr, die auf Grund der guten Deckung für den Angreifer das Risiko hoher Ver-
luste bedeutet. Wie die Szene veranschaulicht, werden die Landsknechte wohl einen anderen 
Weg suchen müssen.

Modell 120 x 100 x 70 cm, 24 Figuren (Elastolin, Preiser), 100 Bäume, Baumlawinen, Stein-

lawinen, Letze, Paß-Sicherung, Holzbrücke, Bach.

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Modell & Foto © Werner Störk 2006
Der lange Zug der Landsknechte endet an einer massiven Baum-Letze.
 
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Modell & Fotos © Werner Störk 2006
 
Details aus unserem Diorama
 
Repro Werner Störk 2006
 
Die Züricher errichten 1443 durch gezieltes Anschlagen und Fällen von 
Bäumen entlang eines strategisch wichtigen Weges eine Letze, wobei 
sie die starken Äste der gefällten Baumkronen miteinander verflechten.
Quelle: Die Schweizer Bilderchroniken des 15. und 16. Jahrhunderts
 
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Repros Werner Störk 2006
 
Aufeinandertreffen von eidgenössischer Truppen auf die feindlichen Züricher 
im Jahr 1443 an einer errichteten Letze aus Verhack & Verhau samt Gatter.
Quelle: Die Schweizer Bilderchroniken des 15. und 16. Jahrhunderts
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Repros Werner Störk 2006
Verschanzung aus Palisaden entlang einem Mäander der  Reuss bei Bremgarten
Quelle: Die Schweizer Bilderchroniken des 15. und 16. Jahrhunderts
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Aus dem Deutschen Rechtswörterbuch  (DRW), dem Wörterbuch der älteren deutschen 
(westgermanischen) Rechtssprache
Die Letze 
Hauptbed. 'Ende von etwas'.
zu letzen (so SchweizId. III 1562, aM. DWB. VI 797 - 801, das zwei Stichwörter ansetzt).
I. Grenze, Grenzbefestigung.
ich ... kivnd allen ... das ich han verkovfet mine aigenschaft zerburch R. vnd swas darzvo
hovret holzes vn veldes inrvnthalb der lezze
1277  Nellenburg  CorpAltdtOrUrk. I 319
1336/1446  SchweizId. III 1559 uö.
daz ... wir wider die waltluite suillen werinen und letzinen machen
1349  BernStR. III 144
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
1387  BernStR. III 248
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
swer öch der burger letzinen oder ir zün, die ze der stett fride stal gehoerent, bricht, der 
git den selben ainunge
Ende 14. Jh.  DiessenhofenStR. 17
1405  EidgAbsch. I 117
1458  SGallenUB. VI 616
1484  Schwarzwald  GrW. V 226
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
um 1500  Lauda 190
Faksimile
die in denselben gerichten und letzinen gesessen
1505  SchweizId. III 1560
1525  Allgäu  FschrHaff 145
letzinen oder landtwehren
1580  SchweizId. III 1559
II. ein einem Teil d. Bürgerschaft zugewiesener Wach- und Verteidigungsab-
schnitt der Stadtbefestigung ( Letze I).
14./15. Jh.  Babenhausen  ZKulturg. 4 (1897) 71
2. Hälfte 15. Jh.  HagenauStatB. 226
1765  Becker,Luxemb. 121 Anm. 149
III. (Abschieds-)Mahl, (Abschieds-)Geschenk als herkömmliche Verpflichtung
Gnadenerweis oder zur Bestechung.
1256  OÖUB. III 234
ist ouch, daz dekein jude von unser stat zihen wil, der sol ouch den purgern x mark ze
letzi lassen
1335  ZürichStB. I 87
swaz avch man von saltz alein vermavttet veber i. phvnt oetinger, daz sol dem mavttnær
ze letz geben zwei chveeffel saltz
14. Jh.  PfarrkirchenUrb. 200 [ebd. 201]
sol ouch ir keinre letze, schencke, hantgifte, hochgezit noch kein ander miet noch miet-
won von nieman nemen
14. Jh.  StraßbZftO. 523
1405  Straßburg  Brinckmeier II 51
1421  ZürichStB. II 335
1422  MBoica XVI 205
1423  MBoica IV 372
1442/43  QGrafschHohenberg II 174
1485  FürstenbUB. IV 39
sullent die abgenden meister den bütteln noch andern der stette dienern, noch den win-
lütten, noch vischern, noch andern antwercken keine letze lossen
2. Hälfte 15. Jh.  HagenauStatB. 107
um 1500  RottweilStR. Art. 64
Faksimile
1528  Strieder,SiebbSalzbgb. 279
Mitte 16. Jh.  FischerChr. 245
1556  Kramer,VolkslAnsbach 258
der keller vnd alle knecht ... so letzin empfahend ... sollend dieselbigen yberal by iren 
pflichten in die gmainen letzin geben
1558  Reyscher,Stat. 332
Faksimile
sie hinderliessen den zünften ehrliche letzinen, welche ein burgerschaft mit einandren
verzehrt1580  SchweizId. III 1561
gemeine mal, so eine ganze burgerschaft zuesammen kompt, so man die letze mit 
einem isst
1582  SchweizId. III 1562
Anf. 17. Jh.  ArchVorarlb. 12 (1916) 45 u. 47
1601  Beeler, LandammGlarus 21
IV Verzug, Säumnis.
zu letzen (V).
[auf Erhebung d. Klage] schal em [Kläger] die richter sunder jenighe versumenisse und
letthen rechtes behelpen
1494  OstfriesUB. II 427
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
V. Verhinderung, Abhaltung.
 zu letzen (I).
 dat hij betogen mochte siin lette voir den burgermeister ende hooftman
 15. Jh.  Briel  NBijdrRgel.2 3 (1877) 51
VI. Festnahme.
zu letzen (IV).
nemaer zullen zulcke arreesten, hechtinghen, letten ofte vanghen ontsleghen ende ghewert
zyn costeloos ende schadeloos terstondt, dies verzouck ende sommatie ghedaen zynde
1544  CoutFrancBruges II 637
VII. Schaden.
 zu letzen (I).
 want die heren ..., die hem lette deden, engheen recht an en hebben
1297  UtrechtRBr. II 128 Faksimile 
VIII. Verletzung.
zu letzen (III).
in der züchtigung die ruten zu gebrauchen, hergegen alle ... streich zu unterlassen, welche 
gefahrlich und böse letzenen nach sich ziehen möchten
1719  SchweizId. III 1561 
Quellen: 
Deutschen Rechtswörterbuch  (DRW)
Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache
Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaftenhttp://www.rzuser.uni-heidel-
berg.de/~cd2/drw/e/le/letze.htm und http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/

 
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